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   BVerfG, 25.11.2008 - 2 BvR 2693/07   

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https://dejure.org/2008,28439
BVerfG, 25.11.2008 - 2 BvR 2693/07 (https://dejure.org/2008,28439)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.2008 - 2 BvR 2693/07 (https://dejure.org/2008,28439)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 2008 - 2 BvR 2693/07 (https://dejure.org/2008,28439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 11 Abs. 2 RPflG; § 118 Abs. 3 StVollzG
    Untätigkeit des Rechtspflegers (Rechtsschutzgarantie; Nichtprotokollierung von Rechtsbeschwerden); Rechtswegerschöpfung (Erinnerung als nicht von vornherein ausgeschlossener Rechtsbehelf)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die verzögerte Aufnahme mehrerer Rechtsbeschwerden gemäß § 118 Abs 3 StVollzG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2008 - 2 BvR 2693/07
    Der Versuch, einen geltend gemachten Grundrechtsverstoß vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde mit anderen Rechtsbehelfen abzuwehren, ist jedoch nicht schon dann entbehrlich, wenn die Statthaftigkeit des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs nach dem Stand der Rechtsprechung zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ; 91, 93 ).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2008 - 2 BvR 2693/07
    Der Versuch, einen geltend gemachten Grundrechtsverstoß vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde mit anderen Rechtsbehelfen abzuwehren, ist jedoch nicht schon dann entbehrlich, wenn die Statthaftigkeit des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs nach dem Stand der Rechtsprechung zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ; 91, 93 ).
  • BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2008 - 2 BvR 2693/07
    Begründung">118 Abs. 3 StVollzG eingeräumten verfahrensrechtlichen Anspruchs des Gefangenen darstellt, mit der Folge, dass hiergegen gerichtlicher Rechtsschutz zu gewähren und demgemäß die Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG als statthaft anzusehen wäre, haben zunächst - unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass eine Grundrechtsverletzung durch Verzögerungen im Justizbetrieb nicht schon durch fehlendes Verschulden der konkret befassten Justizorgane ausgeschlossen wird (vgl. BVerfGK 9, 339 ) - die Fachgerichte zu beurteilen.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2008 - 2 BvR 2693/07
    Der Versuch, einen geltend gemachten Grundrechtsverstoß vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde mit anderen Rechtsbehelfen abzuwehren, ist jedoch nicht schon dann entbehrlich, wenn die Statthaftigkeit des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs nach dem Stand der Rechtsprechung zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ; 91, 93 ).
  • OLG Hamm, 26.07.2007 - 3 (s) Sbd I-8/07

    Zuständigkeit eines Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2008 - 2 BvR 2693/07
    I - 8/07 -, NStZ-RR 2008, S. 79 ; vgl. auch, allg. zur Frage der Erinnerung bei Untätigkeit des Rechtspflegers, Hansens, in: Arnold u.a., RPflG, 6. Aufl. 2002, § 11 Rn. 8, m.w.N.).
  • BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 2170/00

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 Buchst b trotz mit

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2008 - 2 BvR 2693/07
    Dies wäre mit der grundrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht vereinbar (vgl. auch KG, a.a.O., m.w.N.) und entspräche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers, der bei der Änderung des Rechtspflegergesetzes durch das Gesetz vom 6. August 1998 (BGBl I S. 2030) den Rechtsbehelf der Erinnerung für die Fälle, in denen Entscheidungen des Rechtspflegers nach den allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts nicht anfechtbar sind, gerade aus verfassungsrechtlichen Gründen beibehalten hat (vgl. BTDrucks 13/10244, S. 7; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 2001 - 1 BvR 2170/00 -, juris).
  • KG, 26.01.1995 - 1 VA 14/94
    Auszug aus BVerfG, 25.11.2008 - 2 BvR 2693/07
    Dem steht nicht entgegen, dass in der fachgerichtlichen Rechtsprechung keine Einigkeit darüber herrscht, ob gegen die Verweigerung einer gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 RPflG vom Rechtspfleger vorzunehmenden Protokollierung mit einer Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG vorgegangen werden kann oder ob allein der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde offensteht (im ersteren Sinne KG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 1 VA 14/94 -, NJW-RR 1995, S. 637 , m.w.N.; a.A. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 8. März 1983 - 1 Ws 56/83 -, MDR 1983, S. 512; offenlassend OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2007 - …
  • OLG Hamburg, 08.03.1983 - 1 Ws 56/83
    Auszug aus BVerfG, 25.11.2008 - 2 BvR 2693/07
    Dem steht nicht entgegen, dass in der fachgerichtlichen Rechtsprechung keine Einigkeit darüber herrscht, ob gegen die Verweigerung einer gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 RPflG vom Rechtspfleger vorzunehmenden Protokollierung mit einer Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG vorgegangen werden kann oder ob allein der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde offensteht (im ersteren Sinne KG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 1 VA 14/94 -, NJW-RR 1995, S. 637 , m.w.N.; a.A. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 8. März 1983 - 1 Ws 56/83 -, MDR 1983, S. 512; offenlassend OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2007 - …
  • BVerfG, 10.05.2010 - 2 BvR 869/10

    Rechtsschutz vor den Fachgerichten zugunsten eines Strafgefangenen bei

    Begründung">118 Abs. 3 StVollzG das Recht, eine Rechtsbeschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen; hierzu muss ihm Gelegenheit gegeben werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2008 - 2 BvR 2693/07 - juris).
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